Protesterklärung gegen die Massenverhaftung von AnwältInnen in der Türkei

Am 22. November 2011 ist es in der Türkei zu einem neuen schweren Angriff auf demokratische Rechte gekommen. An diesem Tag wurden 42 Anwältinnen und Anwälte, alle aus dem Rechtsbüro zur Verteidigung von Abdullah Öcalan, festgenommen. Ihre Büroräume wurden durchsucht, zahlreiche juristische Materialien beschlagnahmt. 33 von ihnen befinden sich auch jetzt noch weiter in Haft. Ihre anwaltliche Arbeit wird als Mitgliedschaft in einer „verbotenen Organisation“ kriminalisiert. Einen solchen Angriff auf die Freiheit der anwaltlichen Tätigkeit hat es selbst nach den diversen Militärputschen in der Türkei nicht gegeben.

MAF-DAD- Verein für Demokratie und internationales Recht e.V. verurteilt diese Zwangsmaßnahmen und solidarisiert sich mit den verhafteten Juristinnen und Juristen. Das Vorgehen von Staat und Justiz ist Willkür und eine Verletzung von Menschenrechten.

Das Recht auf Verteidigung, gerade in politischen Verfahren, muss in jedem Land gewährleistet sein und ist Gradmesser der Zivilisation in einer Gesellschaft. Sie ist Bestandteil des in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Fairen Verfahrens. Dazu gehört auch das Recht, sich von Anwälten beraten und vertreten zu lassen. Mit den Verhaftungen seiner Beistände wird dieses Recht für den führenden kurdischen Politiker Abdullah Öcalan, der unter scharfen Isolationshaftbedingungen festgesetzt bist, verhindert. Er ist schon seit über vier Monaten ohne Anwaltskontakte.

Die Verhaftungen erfolgten unmittelbar nach öffentlichen Äußerungen des türkischen Premierministers Erdogan. In diesen hatte er die Anwälte angegriffen und sie beschuldigt, zur Kommunikation zwischen Öcalan und der PKK beizutragen. Nach dieser politischen Vorgabe schlugen Justiz und Polizei zu.

MAF-DAD ruft die deutsche Öffentlichkeit, Juristinnen und Juristen, Anwaltsvereinigungen und die Bundesrechtsanwaltskammer auf zu protestieren, und sich für die unverzügliche Freilassung der Verfolgten einzusetzen.

MAF-DAD hatte vor einem Monat, gemeinsam mit Opferangehörigen und Persönlichkeiten aus Deutschland, eine Strafanzeige gegen R. T. Erdogan und andere führende Politiker und Militärs der Türkei [1] gestellt. In der Anzeige nach dem Völkerstrafgesetzbuch ging es um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Krieg gegen die kurdische Bewegung in den Jahren 2003 bis 2011. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung erwarten wir eine unparteiische Ermittlung und Verfolgung der Anzeige durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

5. Dezember 2011

MAF-DAD e. V.
Der Vorstand

[1] http://www.kriegsverbrechen-tuerkei.info