{"id":2300,"date":"2015-06-27T15:13:19","date_gmt":"2015-06-27T13:13:19","guid":{"rendered":"http:http:www.mafdad.org\/\/satzung-2\/"},"modified":"2025-01-02T01:00:37","modified_gmt":"2025-01-02T00:00:37","slug":"satzung-3","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.mafdad.org\/?page_id=2300","title":{"rendered":"Statue"},"content":{"rendered":"<div align=\"left\"><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/div>\n<div align=\"left\"><\/div>\n<div align=\"left\">\n<p>I. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eMAF-DAD \u2013 Verein f\u00fcr Demokratie und internationales Recht\u201c. Der Vereinsname kann mit \u201eMAF-DAD\u201c abgek\u00fcrzt werden. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt den Zusatz e.V.II. Der Verein hat seinen Sitz in K\u00f6ln. Der Verein wurde am 01. September 2006 gegr\u00fcndet.III. Der Verein ist politisch \u00fcberparteilich, ethnisch und konfessionell neutral.IV. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.V. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige- mildt\u00e4tige Zwecke i.S.d. Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><a title=\"2\" name=\"2\"><\/a><\/p>\n<p>I. Zweck des Vereins ist:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00f6rderung der Menschenrechte, des Demokratisierungs- und Reformprozesses sowie die L\u00f6sung der kurdischen Frage in der T\u00fcrkei im Rahmen des EU-Beitritts;<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 Beobachtung, Dokumentation, Kommentierung und F\u00f6rderung dieses Prozesses und des Dialogs T\u00fcrkei \u2013 Europa \/ Deutschland;<br \/>\nc)\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00f6rderung der Hilfe f\u00fcr politisch, ethnisch, geschlechtsspezifisch oder religi\u00f6s Verfolgte; f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge; Kriegsopfer; Zivilbesch\u00e4digte;<br \/>\nd)\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00f6rderung des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht mittels der Durchf\u00fchrung von Seminaren, Konferenzen, Vortr\u00e4gen, Symposien, Fact Finding Missions, Delegationen, Prozessbeobachtungen u.a. Die F\u00f6rderung des deutschen und internationalen Rechts ist einer der wichtigsten Grundlagen des Vereins.<br \/>\nDer Verein gibt im Rahmen eigenst\u00e4ndiger \u00d6ffentlichkeitsarbeit Verlautbarungen und Dokumentationen in Wort und Bild heraus und beteiligt sich an Publikationen anderer Organisationen unter dem Vorbehalt, dass deren Ziele und Zwecke mit dem Vereinszweck \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n<p>II. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>III. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>IV. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>V. Ehrenamtlich t\u00e4tige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.<\/p>\n<\/div>\n<div align=\"left\"><\/div>\n<div align=\"left\"><\/div>\n<div align=\"left\"><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><a title=\"3\" name=\"3\"><\/a>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.Das Mitglied muss sich hierf\u00fcr schriftlich beim Vorstand bewerben, hier\u00fcber entscheidet der Vorstand auf der n\u00e4chsten Vorstandssitzung. Der Vorstand kann Ehrenmitglieder benennen.<\/div>\n<div align=\"left\"><\/div>\n<div align=\"left\"><strong><br \/>\n\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><a title=\"4\" name=\"4\"><\/a>Die Mitgliedschaft endet<br \/>\na)\u00a0\u00a0\u00a0 durch Tod, bei juristischen Personen durch Aufl\u00f6sung;<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 durch freiwilligen Austritt;<br \/>\nc)\u00a0\u00a0\u00a0 durch Ausschluss.Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstandes zum Schluss eines Quartals unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat.Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die erste Mahnung erfolgt 4 Wochen nach dem nicht gezahlten Beitrag. Die zweite Mahnung erfolgt 3 Wochen nach der ersten Mahnung. Sollte innerhalb der darauf folgenden zwei Wochen immer noch keine Zahlung eintreffen, kann das Mitglied durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.Soll ein Ausschluss aufgrund eines Versto\u00dfes gegen die Satzung bzw. die Interessen des Vereins erfolgen, erfolgt dieses durch die Mitgliederversammlung. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, pers\u00f6nlich Stellung zu nehmen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme der oder des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.<\/div>\n<div align=\"left\">\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><a title=\"5\" name=\"5\"><\/a><\/p>\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<\/div>\n<div align=\"left\"><strong><br \/>\n\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><a title=\"6\" name=\"6\"><\/a>Organe des Vereins sind<br \/>\na)\u00a0\u00a0\u00a0 der Vorstand,<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 die Mitgliederversammlung.<\/div>\n<div align=\"left\">\n<p><strong>\u00a7 7 Der Vorstand<\/strong><a title=\"7\" name=\"7\"><\/a><\/p>\n<p>Der Vorstand i.S. d \u00a7 26 BGB besteht aus<br \/>\na)\u00a0\u00a0\u00a0 der\/dem 1. Vorsitzenden,<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 der\/dem 2. Vorsitzenden,<br \/>\nc)\u00a0\u00a0\u00a0 der\/dem\u00a0 Schriftf\u00fchrer\/in,<br \/>\nd)\u00a0\u00a0\u00a0 einem\/er Kassierer\/in,<br \/>\ne)\u00a0\u00a0\u00a0 zwei Beisitzer\/innen.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Vereinigung mehrerer Vorstandes\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<\/div>\n<div align=\"left\"><\/div>\n<div align=\"left\"><\/div>\n<div align=\"left\"><strong>\u00a7 8 Amtsdauer des Vorstandes<\/strong><a title=\"8\" name=\"8\"><\/a>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder f\u00fcr die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.<\/div>\n<div align=\"left\"><strong><br \/>\n\u00a7 9 Beschlussfassung des Vorstandes<\/strong><a title=\"9\" name=\"9\"><\/a>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die von der\/dem 1. oder 2. Vorsitzenden schriftlich, fernm\u00fcndlich oder per e-mail einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einladungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter die\/der 1. oder 2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Die Vorstandssitzung leitet die\/der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit die\/der 2. Vorsitzende. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und von der sitzungsleitenden Person zu unterschreiben.<br \/>\nEin Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<br \/>\nDer Vorstand kann zur Unterst\u00fctzung seiner Arbeit beratende Aussch\u00fcsse und international besetzte Gremien bilden.<\/div>\n<div align=\"left\">\n<p><strong>\u00a7 10 Die Mitgliederversammlung<\/strong><a title=\"10\" name=\"10\"><\/a><\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied- auch ein Ehrenmitglied- eine Stimme.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\na)\u00a0\u00a0\u00a0 Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes;<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages;<br \/>\nc)\u00a0\u00a0\u00a0 Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes;<br \/>\nd)\u00a0\u00a0\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins;<br \/>\ne)\u00a0\u00a0 Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n<\/div>\n<div align=\"left\"><strong><br \/>\n\u00a7 11 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><a title=\"11\" name=\"11\"><\/a>Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/div>\n<div align=\"left\"><strong><br \/>\n\u00a7 12 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><a title=\"12\" name=\"12\"><\/a>Die Mitgliedersammlung bestimmt aus den eigenen Reihen eine Versammlungsleitung sowie eine\/n Protokollf\u00fchrer\/in.Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienen Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig.Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von vier F\u00fcnfteln erforderlich.F\u00fcr die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein\/e Kandidat\/in die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat\/innen statt, welche die h\u00f6chsten Stimmzahlen erreicht haben.\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das von der Versammlungsleitung und der\/dem Protokollf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellung enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die versammlungsleitende Person und\u00a0 Protokollf\u00fchrer\/in, die\u00a0 Zahl der erschienen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen ist die zu \u00e4ndernde Bestimmung anzugeben.<\/div>\n<div align=\"left\"><\/div>\n<div align=\"left\"><\/div>\n<div align=\"left\"><strong>\u00a7 13 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/strong><a title=\"13\" name=\"13\"><\/a>Jedes Mitglied kann sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die\/der Versammlungsleiter\/in hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen\u00a0 g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Satzungs\u00e4nderungen, die Aufl\u00f6sung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur beschlossen werden, wenn die Antr\u00e4ge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angek\u00fcndigt worden sind.<\/div>\n<div align=\"left\"><strong><br \/>\n\u00a7 14 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><a title=\"14\" name=\"14\"><\/a><\/div>\n<div align=\"left\">Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a710,11,12 und 13 entsprechend.<\/div>\n<div align=\"left\"><strong><br \/>\n\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/strong><a title=\"15\" name=\"15\"><\/a>I. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind die\/der 1. Vorsitzende und die\/der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br \/>\nII. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins zwecks der Rechthilfeunterst\u00fctzung, an die Steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft: Azadi e.V., Graf-Adolf-Str. 70 a, 40210 D\u00fcsseldorf.Die vorstehende Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung vom 01.09.2006 verabschiedet.<br \/>\n<strong><br \/>\nHannover 01. September 2006<\/strong><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr I. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eMAF-DAD \u2013 Verein f\u00fcr Demokratie und internationales Recht\u201c. Der Vereinsname kann mit \u201eMAF-DAD\u201c abgek\u00fcrzt werden. 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