 Von Rechtsanwalt Ahmet Avşar, Istanbul Das Recht ist eine Disziplin, die mit langfristigen Perspektiven entwickelt wird. Es ist verständlich, wenn hinsichtlich alltäglicher Ereignisse im gesellschaftlichen und öffentlichen Bereich Gesetze erlassen werden. Außergewöhnlich jedoch ist die angebliche Erkenntnis, dass das Neue Türkische Strafgesetz mit der Nummer 5237 bei der Bekämpfung “terroristischer” Straftaten unzureichend sei, obwohl noch kein Jahr seit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzes vergangen war und folglich die praktischen Resultate sowie Auswirkungen noch nicht klar zutage treten konnten.
Interessant ist zudem, dass diese angebliche Erkenntnis zu einer Zeit aufgetreten ist, in der die kurdischen Frage in beidseitiger Ausweglosigkeit steckt, die Gewaltaktionen erneut begonnen haben und es nach Newroz in unserer Stadt zu Demonstrationen und Straßenschlachten gekommen ist.
Erstaunlich ist zudem, dass diejenigen, die diese Behauptungen aufstellen, keine juristische Identität besitzen. Personen, die über militärische Dienstränge verfügen, haben in öffentlichen Auftritten deklariert, dass “die vorhandenen Gesetze die PKK-Anhänger ermutigen und folglich eine Verschärfung der Gesetze zwingend notwendig ist“. Durch die unterstützende Haltung einiger Vertreter der Presse wurde Druck auf das Exekutivorgan ausgeübt. Kurzum, das Gesetz mit der Nummer 5532 zur Veränderung des Anti-Terror-Gesetzes wurde nicht aus juristischer Notwendigkeit, sondern vielmehr aufgrund der geschaffenen Paranoia und der gegenwärtigen politischen Phase in Eile herausgebracht, ohne sich ernsthaft über die Konsequenzen bewusst zu sein. Wir sollten erkennen, dass wir uns in Hinblick auf Grundrechte wie Meinungs- und Organisierungsfreiheit auf eine finstere Phase zu bewegen. Das Gesetz 5532 stellt hierbei eine wichtige Stufe dar. In diesem Zusammenhang sollten wir die oppositionellen Sozialdemokraten, die dieses Gesetz offen unterstützt und für seine Erlassung umfassende Kampagnen geführt haben, nicht unerwähnt lassen. Die Strömung, die für eine Demokratisierung eintritt und die Zukunft des Landes in der EU sieht, die - wenn auch unzureichend - mit der AKP-Regierungszeit erneut an Bedeutung gewann und sich rasch entwickelte, musste einen ersten Schlag erleiden. Mit diesem Gesetz wurde die Entwicklung im Bereich demokratischer Freiheiten und Rechte mit einem Leichentuch bedeckt. Fortschrittliche Entwicklungen wurden gestoppt und zur Begräbnisfeier waren alle Strömungen der gesetzgebenden Organe vollzählig angetreten.
Man kann erkennen, dass mit dem neuen Anti-Terror-Gesetz die mit großer Werbung begonnene “Rechtsreform” in die Ungewissheit getrieben wurde und es auch hinsichtlich der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einer ernsten Verstimmung kommen wird. Die letzte Haltestelle, an der die “Wir demokratisieren uns”-Lüge angekommen ist, ist das neue Anti-Terror-Gesetz. Das im Jahre 1991 verabschiedete Gesetz mit der Nummer 3713 hatte die Paragraphen 141 und142 des Türkischen Strafgesetzes in negativer Hinsicht übertroffen.
Als die Diskussion um das neue Anti-Terror-Gesetz begann, wurde im Zusammenhang mit dem Türkischen Strafgesetz und der Strafprozessordnung die Öffentlichkeit mit folgenden Behauptungen darauf vorbereitet: “Die Schuldigen werden beschützt”, “Die Befugnisse der Polizei und Gendarmerie werden beschnitten”, das neue Türkische Strafgesetz und die Strafprozessordnung “schwächen den Kampf gegen den Terror”.
Diese Behauptungen entsprechen schlichtweg nicht der Wahrheit. Es wäre keine falsche Festlegung zu sagen, dass sich durch die letzten Änderungen im Türkischen Strafgesetz und der Strafprozessordnung, die Bestimmungen des Vollzugsgesetzes oder des Überwachungsgesetzes die rechtliche Situation im Vergleich zu der Situation vor dem 1. Juni 2005 verschlechtert haben.
- Nach dem neuen Vollstreckungssystem wird die Strafe dadurch verschärft, dass die Strafen einzeln abgesessen werden müssen. Auch die Veränderung bezüglich der Bedingungen der vorzeitigen Entlassung von solchen Straftaten (3/4 der Strafe müssen demnach abgesessen werden) verlängert die Haftzeit.
Es ist eine andere juristische Realität - das Vollstreckungssystem mal bei Seite gelassen - dass für Straftaten, die im 2. Artikel des Anti-Terror-Gesetzes in Katalogform aufgelistet sind, erhöhte Strafen vorgesehen werden, wie im normativem Sinne des Neuen Türkischen Strafgesetz für die meisten Straftaten auch.
Es ist auf der anderen Seite eine andere juristische Realität, dass das Vollstreckungssystem zum einen im 2. Artikel des Anti-Terror-Gesetzes die Straftaten, die als “Terroristisches Vergehen” in Form eines Kataloges aufgelistet sind, vom Neuen Türkischen Strafgesetz im normativem Sinne die Strafen wie bei den meisten Straftaten erhöht. (Die Strafe, die abgesessen werden muss, beläuft sich bei terroristischen Beschuldigungen auf Dreiviertel. Für kriminelle Taten ist es weniger. Das Anti-Terror-Gesetz erhöht zudem die Strafen um 50 %, so dass die Haftzeit viel länger wird.)
Mit dem neuen Gesetz wurde ein Vielzahl von Straftaten - wie z.B. “Angriff auf die Einheit des Staates, Verletzung des Grundgesetzes, Vergehen gegen das rechtsgebende Organ, Vergehen gegen die Regierung, bewaffneter Aufstand gegen die Regierung, bewaffnete Organisation, Beschaffung von Waffen, Einvernehmung für eine Straftat, sich als Soldat in fremden Dienst stellen“ etc. - einbezogen und die Strafen für diese Art von Straftaten, die ohnehin hoch bestraft werden, wurden um das doppelte mit dem Vermerk „Die Höchstgrenze kann überschritten werden“ erhöht.
Die juristische Bedeutung lautet, dass diese Straftaten, die ohnehin mit außergewöhnlich hohen Strafen belegt werden, durch die Aufhebung der Höchstgrenze zu lebenslanger Haftstrafe führen können, auch wenn die Straftat keine erhebliche Aktivität darstellt. Folglich ist es keine Voraussetzung mehr für den Erhalt einer Gefängnisstrafe von 30 - 40 Jahren, sich an einer bewaffneten Aktion beteiligt zu haben, andere zu einer solchen Tat angestiftet zu haben oder eine solche Tat unterstützt zu haben. Auch wenn jemand nicht Mitglied einer Organisation ist und sich nicht an irgendeiner bewaffneten Aktion beteiligt hat, kann er wegen banalen Straftaten wie Propaganda oder Verhinderung der Bildungsfreiheit (Beispiel bei Schulboykott) bis zu 30 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt werden. Denn nach Artikel 220 kann jemand mit Verweis auf Artikel 314, auch wenn jemand nicht Teil einer Organisationshierarchie ist, für Aktionen im Namen der Organisation wie ein Organisationsmitglied bestraft werden und bis zu 24 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt werden, ohne sich an bewaffneten Aktion beteiligt oder Gewalt angewandt zu haben.
Ohne dieses Gesetz kann jemand, der sich im Namen einer Organisation an einer bewaffneten Aktion beteiligt, ohnehin zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Mit anderen Worten, mit den erhöhten Gefängnisstrafen ändert sich die Zielgruppe des Gesetzes sowie seine Zielsetzung. Es ist ohne Weiteres möglich zu sagen, dass durch die außerordentlich erhöhten Strafen, durch die Aufhebung der Balance zwischen Schuld und Sühne (Straftat und Strafe), die Zielgruppe des Anti-Terror-Gesetzes nicht die Mitglieder einer bewaffneten Organisation sind, sondern jeder, der gegen Repression seine demokratische Reaktion bekundet.
Wenn die für diese Straftaten vorgesehene Isolation mit dem neuen Vollstreckungssystem zusammen kommt, wird ersichtlich, dass mit diese Politik der Beschuldigte lebendig begraben wird.
Diesem Gesetz zufolge kann ein Berichterstatter/Reporter zu 1 bis 3 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt werden, wenn er über eine Organisation, die im Anti-Terror-Gesetz definiert wurde, berichtet, bzw. die Stellungsnahme einer Organisation zur Grundlage seines Berichtes macht oder wenn er die Identität eines Informanten/Spitzel veröffentlicht.
Auch können verantwortliche Herausgeber und Zeitungsinhaber wegen “objektiver Verantwortungsregelung” von 1000 Tagen bis zu 10.000 Tagen gerichtlicher Geldstrafe verhängt werden, auch wenn dieser nicht an der Straftat mitgewirkt hat. Wenn die vorgesehene Geldstrafe nicht fristgemäß beglichen ist, wird sie selbstverständlich in Gefängnisstrafe verwandelt. Wenn mehr als ein Urteil gegen ein Verleger oder Medienverantwortlichen vorliegt, ist eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren möglich.
Das neue Anti-Terror-Gesetz bedroht nicht nur aufgrund erhöhter Strafen das Recht auf Verteidigung, sondern auch mit Neureglungen zur Ermittlungsphase bei dieser Art von Straftaten.
Denn während des Ermittlungsstadiums kann der Verdächtige nur von der juristischen Hilfe eines Anwalts Gebrauch machen.
Hierbei ignoriert das neue Anti-Terror-Gesetz nicht nur, dass das Verteidigungsrecht ein universelles Menschenrecht ist und mit der Begründung der Art der Straftat das Recht auf Verteidigung nicht begrenzt werden darf, sondern verhält sich so, als kenne es die Urteile des Verfassungsgerichtes nicht.
Für 24 Stunden kann der anwaltlicher Kontakt zum Verdächtigen unterbunden werden. Mit der Bestimmung, dass innerhalb dieser Zeit keine Aussage aufgenommen werden darf, wird angeblich ein Schutz geboten. Dabei ist aus Sicht des Verteidigungsrechts gerade das Verhör wichtig. Mit diesem Gesetz wird der Polizei stillschweigend die Ermächtigung erteilt, innerhalb dieser 24 Stunden zu verhören. Das bedeutet, dass die Verteidigung während des Verhörs in eine total wirkungslose Lage gebracht wird und somit Folter und Misshandlung ermöglicht werden.
Das Recht der Anwälte auf Akteneinsicht oder die Verwendung von Dokumenten kann eingeschränkt werden. Wenn die Beschuldigung im Rahmen des Anti-Terror-Gesetzes liegt und die Akte unter Geheimhaltung steht, wird nach dem neuen Gesetz die Ermittlungsphase vollständig der Verteidigung versperrt. Ein Arztattest kann sogar dem Anwalt der Beschuldigten vorenthalten werden und somit die Information, ob sein Mandant Folter oder Misshandlung ausgesetzt wurde. Auch dürfen Strafverteidiger Protokolle über Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahmung und Verhör nicht einsehen, und wenn der Anwalt nicht beim Verhör anwesend war, über die Anschuldigung gegen seinen Mandanten keinerlei Information erhalten.
”Extralegale Hinrichtung” ist in der Literatur der Menschenrechte die Bezeichnung dafür, dass menschliches Leben vollkommen rechtswidrig und entgegen der Menschenrechte ohne Gerichtsbeschluss von Sicherheitskräfte ohne jegliche Kontrolle, ja sogar willkürlich, beendet wird. Die Türkei machte in den 90er Jahren in Folge von Hausdurchsuchungen und Operationen der Polizei die Bekanntschaft mit diesem Begriff. Viele dieser Operationen, die mit dem Tod endeten, sind inzwischen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Infolge dieser Entwicklung hat das Verfassungsgericht Beschlüsse gefasst, die solche Anwendungen verhindern sollten. Aber mit dem Neuen Anti-Terror-Gesetz wurde trotz dieser Beschlüsse des Verfassungsgerichtes dieselbe Bestimmung weiter verschärft und mit der Erweiterung der Befugnis für Schusswaffeneinsatz in Kraft gesetzt. Macht keinen Sinn Bei der neuen Bestimmung ist es nicht mehr wichtig, ob die Person, die festgenommen werden sollte, im Besitz einer Waffe ist oder nicht. Schon in dem Moment, wenn sie der Aufforderung sich zu ergeben nicht nach kommt, kann geschossen werden. Nicht relevant ist auch die Frage, ob der Verfolgte in der Lage ist zu fliehen oder nicht.
Die UN-Konvention über Kinderrechte, welche von der Türkei ebenfalls ratifiziert wurde, ist ein juristisches Dokument, welches im Zusammenhang des Kinderrechts weltweit als Leitfaden/Handbuch akzeptiert wird. Nach dieser Konvention verpflichten sich alle Mitgliedsstaaten, Kinder unter 18 Jahren in Kindergerichten und Sonderverfahren zu verurteilen.
Nach dem neuen Anti-Terror-Gesetz ist entsprechend der Konvention vorgesehen, die Verurteilung von Minderjährigen in gesonderten Gerichten vorzunehmen. Das Gesetz zum Schutz des Kindes ist nicht nur eine politische Wahl, sondern eine zwingende Notwendigkeit, die sich aus der Konvention über die Rechte des Kindes ergibt. Aber trotz des Gesetzes und der Konvention hat das Gesetz mit der Nummer 3713 den Weg dafür eröffnet, Minderjährige zwischen 15-18 Jahren mit Erwachsenen zusammen vor dem “Staatssicherheitsgericht” zu verurteilen. Nach Artikel 13 kann die Haftstrafe für 15-18-jährige nicht ausgesetzt oder in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
Das neue Anti-Terror-Gesetz erklärt auch Kinderrechte für nichtig Das neue Anti-Terror-Gesetz, das mit dem Slogan “Freiheit in Sicherheit” gefordert wurde, wurde lediglich nach der Logik der Sicherheit erarbeitet und in die Hände seiner Vollstrecker / Anwender gelegt.
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