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Wunde Punkte im EU-Beitrittsprozess der Türkei

Wunde Punkte im EU-BeitrittsprozessDer Fall Abdullah Öcalan, die Gefängnisinsel Imrali als rechtsfreier Raum, die türkische Menschenrechtslage und die kurdische Frage
von Dr. Rolf Gössner

In der Terrorismusbekämpfung scheint so ziemlich alles erlaubt, was angeblich nützt. Wir erleben europaweit eine fatale Enttabuisierung und Demontage dessen, was als Menschenrechtsstandards mühsam und mit vielen Opfern erkämpft worden ist. Im Zuge des weltweiten Antiterrorkampfes entstehen mehr und mehr Inseln des Unrechts oder rechtsfreie, genauer menschenrechtsfreie Räume staatlicher Willkür wie etwa Guantanomo, Abu Ghraib, Lager in Afghanistan oder Folter-Gefängnisse in anderen Ländern, auch in Europa.

Verbunden sind diese Inseln durch die CIA-Airlines mit Zwischenstopp in Deutschland – völkerrechtswidrige Flüge mit gekidnappten Terrorverdächtigen, die auch über die Bundesrepublik in Folterstaaten verschleppt, in Geheimgefängnissen misshandelt und sogar von deutschen Sicherheitskräften verhört werden. Es handelt sich bei diesem Antiterrorsystem rechtsfreier Räume um Terrorismusbekämpfung mit den Mitteln des Terrors.
Noch ohne CIA-Fluganbindung ist bislang die türkische Gefängnisinsel Imrali geblieben, wo Abdullah Öcalan im Zuge des türkischen Antiterrorprogramms bereits seit 1999 gefangen gehalten wird als Terrorist und Staatsfeind Nr. 1. Sein Schicksal droht angesichts täglich neuer Geheimdienst- und Folter-Skandale in Vergessenheit zu geraten.

Imrali – rechtsfreier Raum im türkischen Antiterrorkampf
Imrali dürfte weltweit ein Unikum sein. Eine Insel mitten im (Marmara) Meer, umgeben von einer Militärischen Sicherheitszone, mit einer Hochsicherheitsfestung, in der nur ein einziger Gefangener in einer 13 qm kleinen Einzelzelle festgehalten wird weitab von Angehörigen, Anwälten und Medien, also ohne rechtsstaatliche Kontrolle. Unter menschenunwürdigen Haftbedingungen seit nunmehr über sieben Jahren der Willkür der Sicherheitsbehörden unterworfen.
Imrali muss man als rechtsfreien Raum begreifen, wenn man rechtsfrei mit Abschottung, Willkür und systematischen Menschenrechtsverletzungen übersetzt. Es ist ein Raum des Ausnahmezustands und der verschärften Isolation, wie sie sowohl in der Türkei als auch im weltweiten Antiterrorkampf bislang einmalig ist.
Letztes Jahr wollte eine Delegation, an der ich für die „Internationale Liga für Menschenrechte“ teilgenommen habe, diese Gefängnisinsel aufsuchen, um sich persönlich einen Eindruck von den Haftbedingungen und dem Gesundheitszustand des Gefangenen zu verschaffen. Doch der formal zuständige türkische Justizminister hat unseren Antrag „aus Sicherheitsgründen“ abgelehnt – weil hier das Militär das Sagen hat.
Warum sollte uns Imrali und Öcalan gerade heute interessieren? Weil es sich dabei keineswegs um ein isoliertes innertürkisches Problem handelt. Das war es angesichts der Vorgeschichte von Anfang an nicht und ist es seit dem EU-Beitrittsprozess immer weniger. Längst ist daraus ein europäisches Problem geworden. Deshalb stellt sich die Frage umso dringlicher: Was unternimmt die EU im Zuge der Beitrittsverhandlungen in dieser Hinsicht, was leisten der Europarat und sein Antifolterkomitee und wie beurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Lage?


EuGMR: „Unfairer Prozess gegen Öcalan“
Der frühere Vorsitzende der Kurdischen Arbeiter-Partei PKK sitzt auf Imrali eine in Lebenslänglich umgewandelte Todesstrafe ab, die in einem höchst fragwürdigen Hochverratsprozess verhängt worden ist – ein Jahrhundertprozess, der 1999 vor einem Sondergericht auf Imrali stattgefunden hatte und in großer Eile durchgezogen worden war. Öcalan und seine Anwälte hatten gegen diesen Staatsschutzprozess Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingereicht.
Zwar war inzwischen die Todesstrafe auf Druck des Europarates in lebenslange Haft umgewandelt und per Gesetz abgeschafft worden, ebenso wie die berüchtigten Staatssicherheitsgerichte. Gleichwohl stellte der Gerichtshofs im Mai 2005 in letzter Instanz fest, dass die Türkei im Strafverfahren gegen Öcalan gegen Grundsätze eines fairen Verfahrens verstoßen und die Unabhängigkeit des Gerichts durch die Mitwirkung eines Militärrichters verletzt habe; außerdem seien die Verteidigungsrechte des Angeklagten missachtet worden, der durch die Verhängung der Todesstrafe eine inhumane Behandlung erlitten habe.
Der Gerichtshof hat es jedoch unterlassen, zwei wesentliche Punkt der Klage umfassend aufzuklären: Zum einen die dubiosen Umstände der Entführung Öcalans am 15.02.1999 aus Kenia in die Türkei. Zum zweiten die Isolationshaft auf Imrali. Diesen Punkt hat er nur am Rande behandelt und eher lakonisch festgestellt, diese Bedingungen seien nicht unmenschlich, wenn – verkürzt gesagt - Öcalan ein Fernsehgerät bekomme und mit seiner Familie telefonieren dürfe - obwohl das Haftregime der Isolation gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen dürfte. Denn Isolationshaft widerspricht den universellen Menschenrechten, weil sie geeignet ist, die Persönlichkeit und den Willen von politischen Gefangenen zu brechen.
Das Antifolterkomitee – die einzige Institution des Europarates, die Besichtigungen durchführen konnte – hat in der Vergangenheit in zwei Imrali-Berichten die Aufhebung der Isolationshaft und eine Verbesserung der Haftbedingungen angemahnt. Doch weder die Türkei noch der Europarat sind bisher den Empfehlungen des Komitees wirklich gefolgt – im Gegenteil, die Bedingungen haben sich zeitweise noch verschlechtert.
Was die nicht fairen Bedingungen des Öcalan-Prozesses anbelangt, so ist jetzt der Ministerrat des Europarats in der Pflicht, insoweit über die Umsetzung des Straßburger Urteils zu wachen. Der Fall harrt immer noch einer Lösung. Nach gegenwärtigem türkischem Recht könnte Öcalan insgesamt bis zu neun Jahre unter erschwerten Bedingungen auf Imrali in Einzelhaft gehalten werden, sieben sind bereits vergangen. Da es keine Möglichkeit frühzeitiger Haftentlassung auf Bewährung gibt, wird die lebenslange Haft laut Gesetz bis zum Tode vollstreckt  streng genommen eine Hinrichtung auf Raten.


Ungelöste Menschenrechts- und Kurdenfrage
Dieser Fall ist, wie wir sehen, keineswegs Geschichte, sondern ragt weit hinein in die Gegenwart und Zukunft der Türkei, aber auch Europas. Der Umgang damit ist ein Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der türkischen Menschenrechtspolitik und auch für den Willen von Regierung und EU, die kurdische Frage friedlich und gerecht zu lösen. Doch leider hat sich in dieser Hinsicht bislang nur wenig getan, wie wir während unserer Delegationsreise im letzten Jahr in Ankara und Istanbul feststellen mussten. Seither hat sich die Lage teilweise sogar wieder erheblich verschlechtert.
So ist die offizielle Politik noch weit davon entfernt, die Identität der Kurden anzuerkennen und sie mit gleichen kulturellen, sozialen und politischen Rechten und Freiheiten auszustatten. Nach wie vor werden Kurden unterdrückt, nach wie vor werden ihnen Grundrechte vorenthalten, nach wie vor kann man den von Kurden bewohnten Südosten der Türkei als einen Raum minderen Rechts, mangelnder wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung begreifen. Trotz mancher gesetzlicher Veränderungen und einiger positiver Ansätze wird die Kurdische Spra¬che immer noch mit zahlreichen Behinderungen und Verboten unterdrückt. Und die staatlichmilitärische Repression im Südosten der Türkei hat sich in letzter Zeit wieder erheblich verschärft.
Zwar hat die Türkei in den vergangenen Jahren im Rahmen des EU-Annäherungsprozesses insgesamt etliche beachtliche Anstrengungen für Gesetzesreformen und menschenrechtliche Verbesserungen sowie für eine Demokratisierung der Türkei unternommen. Das ist nicht zu unterschätzen und grund¬sätzlich positiv zu werten. Doch in allen unseren Gesprächen mit der AKP-Regierungspartei, mit Parlament, Anwaltskammer und Menschenrechtsgruppen sind wir auf das Problem einer großen Diskrepanz zwischen Gesetzesreformen und Umsetzung in der Praxis gestoßen. Mentalität und Denken in der türkischen Regierung und im Staatsapparat haben sich noch nicht grundlegend geändert. Die eingeleitenden Reformen sind bislang eher halbherzig, haben noch kaum strukturelle Veränderungen bewirkt. Die tief verwurzelten und manifesten nationalistischen Tendenzen zeigen, daß es enorme Beharrungskräfte gibt.
Im Windschatten der Reformen werden im übrigen Anti-Terror-Gesetze und Ausnahmeregelungen geschaffen, die erneut tief in die Freiheitsrechte eingreifen und die den Reformprozess schwer belasten. In der Türkei werden nach wie vor Menschen kriminalisiert, denen nichts anderes vorgeworfen wird, als zu Themen wie der kurdischen Frage, dem Völkermord an Armeniern, zu Folterungen, zur Situation der Menschenrechte oder zu den Haftbedingungen von Herrn Öcalan ihre kritische Meinung geäußert zu haben. Apropos „Herr Öcalan“: Schon diese Anrede kann nach § 215 Strafgesetzbuch  - „Billigen einer Straftat oder Loben eines Straftäters“ - mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Nach wie werden Menschen für bloße Kritik und Meinungsäußerung wegen „Herabwürdigung des Türkentums“ (§ 301) oder „Beleidigung der türkischen Streitkräfte“ verfolgt, angeklagt und mit bis zu vier Jahren Haft bedroht. Die Serie der Prozesse gegen Schriftsteller, Journalisten und Menschenrechtlern wegen solcher Meinungsäußerungen reißt nicht ab. In einem Gutachten, das Amnesty International und Pro Asyl Anfang dieses Jahres vorgelegt haben, wird belegt,
1. dass politisch Verfolgte weiterhin keine fairen Prozesse nach rechtsstaatlichen Prinzipien erwarten können;
2. dass in der Türkei weiter gefoltert wird und unter Folter erzwungene Aussagen und Geständnisse von den Gerichten verwendet werden und oft zur Urteilsfindung beitragen;
3. dass Foltervorwürfe von Gerichten oft nicht ernstgenommen und kaum geahndet werden.
Auch der neueste Fortschritts Bericht des Europäischen Parlaments (2006/3118(INI) rügt die mangelnde Umsetzung von Reformen und die Defizite in der Menschenrechtspraxis, bei der Demokratisierung und der Lösung der Kurdenfrage.

EU Verhandlungsagenda und Kontrolle durch NGOs
Doch andererseits sagen uns die türkisch-kurdischen Menschenrechtsvereinigungen übereinstimmend, dass die EU-Beitrittsperspektive eine historische Chance sei, überhaupt etwas zum Besseren zu entwickeln. Auch unsere Menschenrechtsdelegation ist zu der Auffassung gelangt, dass der Einfluss der EU im Laufe der Beitrittsverhandlungen der wirksamste Faktor für die Menschenrechtsentwicklung sowie für eine friedliche, politisch gerechte Lösung des Kurdenproblems sein kann – auch wenn dieser Wandel möglicherweise ein Genera¬tionen¬projekt sein wird. Deshalb haben wir zusammen mit vielen anderen die EU aufgefordert, die Menschenrechts- und Kurdenfrage als gesamteuropäische Herausforderung zu begreifen und sie endlich zu einem zentralen Element ihrer Verhandlungen mit der türkischen Regierung zu machen – und eben nicht allein die Zypernfrage, so wichtig diese auch ist. An solchen Verhandlungen müssen aber auch Kurdische Repräsentanten beteiligt werden, wenn eine ernsthafte demokratische und gerechte Lösung des Konflikts gefunden werden soll.
Die Entwicklung der Menschenrechtslage in der Türkei sollte unseres Erachtens in den nächsten Jahren von NGOs kritisch begleitet und dokumentiert werden, um rechtzeitig international auf Defizite und Fehlentwicklungen aufmerksam machen zu können. Hierzulande möchte den Entwicklungsprozess in der Türkei ein erst kürzlich gegründeter „Verein für Demokratie und Internationales Recht“ kritisch begleiten. Er heißt >MAF-DAD<, ein kurdischer Begriff für Recht und Gerechtigkeit (www.mafdad.de); auf EU-Ebene gibt es „The EU Turkey Civic Commission, EUTCC.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf ein enormes Glaubwürdigkeitsproblem im Zusammenhang mit dem EU-Beitrittsprozess hinweisen: Die Türkei muss sich von einem repressiven Militär- und Folterstaat in einen demokratischen Rechtsstaat entwickeln, will sie in die EU aufgenommen werden – und zwar ausgerechnet in einer Zeit, in der Europa und die westliche Welt eine starke Militarisierung erleben und weltweit völkerrechtswidrige Interventionen betreiben; ausgerechnet in einer Zeit, in der die EU und ihre Mitgliedstaaten ihrerseits Menschenrechte im Namen einer vermeintlichen Sicherheit opfern, in dem sie im Zuge ihres Antiterrorkampfes Bürgerrechte einschränken, an rechtsfreien Räumen und giftigen Früchten der Folter partizipieren, letztlich das absolute Folterverbot der internationalen Menschenrechtskonventionen relativieren und damit mühsam erkämpfte zivilisatorische Werte in Frage stellen. Auch diesen fatalen und selbst¬zerstörerischen Prozess müssen wir im Rahmen der Beitrittsfrage thematisieren und politisch bekämpfen – denn die Türkei könnte sich auf diese Entwicklung berufen und ihre Foltermaßnahmen und Militäraktionen als Beitrag für den weltweiten Kampf gegen den Terror ausgeben. Zumal das Nato-Mitglied Türkei in der westlichen Welt als sicherheitspolitischer Puffer gegenüber der islamischen Welt hoch geschätzt wird.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich die menschenrechtlichen und demokratischen Defizite und Rückschritte in der EU am Ende durch den Beitritt der Türkei verfestigen, ausweiten und verschärfen, dass militärische Lösungen zur Konfliktbewältigung dominieren und der Ausnahmezustand über die Zivilgesellschaft triumphiert. Wir brauchen also auch Antworten auf die Frage, wie diese bedrohliche Entwicklung in einem erweiterten Europa gebremst und verhindert werden kann.

© Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt und Publizist, seit 2003 Präsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte" (www.ilmr.de). Mitherausgeber der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft "Ossietzky" (www.sopos.org/ossietzky) und des „Grundrechte-Reports“ (www.grundrechte-report.de). Mitglied in der Jury zur Vergabe des „BigBrotherAwards” (www.bigbrotherawards.de) und der Carl-von-Ossietzky-Medaille. Autor zahlreicher Sachbücher zu Bürger- und Menschenrechtsthemen, zuletzt: "Geheime Informanten: V-Leute des Verfassungsschutzes - Kriminelle im Dienst des Staates", Knaur-Verlag München 2003; >Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der „Heimatfront“<, Hamburg 2007. Internet: www.rolf-goessner.de.

 

 
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